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Kostenlose** Steinschlagreparatur Ihrer Autoscheibe-Professionelle Hilfe bei Steinschlag

Peng – getroffen! In der Windschutzscheibe klafft ein winziges Loch – das mit der Zeit größer und größer wird. Und nun, was tun? Muss die teure Scheibe jetzt ausgewechselt
werden? Das kostet für einen VW Golf etwa 450 Euro ... oder, mit ein wenig Glück, gar nichts. Denn kann das Loch geflickt werden, übernimmt die Teilkasko Reparaturkosten von 50 bis100Euro. Komplett, inklusive Selbstbeteiligung. Richtig gelesen: Löcher im Glas können geflickt werden. Dabei wird durchsichtiges Harz ins Loch gepresst, die Stelle hinterher glatt geschliffen.

Die GLASS MEDIC Repair-System verwendet fortschrittliche Technologie zu einem fast unsichtbaren Reparatur innerhalb von Minuten abgeschlossen.Nicht nur, dass ich GLASS MEDIC verwende, sonder ich benutze die neuesten Geräte die für das 21. Jahrhundert Verfügung stehen!

Meine Dienstleistungen rund um´s Autoglas

  • Steinschlagreparatur
  • Vor- Ort-Service
  • Direkt Abrechnung mit der Teilkasko
  • Nano-GlasVersiegelung

Bei einem Steinschlag muss nicht unbedingt die Frontscheibe ausgetauscht werden. Preisgünstiger, verbunden mit einem kürzeren Werkstattaufenthalt, ist die Steinschlagreparatur

Steinschläge im Verbundglas lassen sich oft auch reparieren. In der Regel dauert die Reparatur etwa 30 Minuten, mit einem hochtransparenten Kunstharz durchgeführt, welches die Schadstelle ausfüllt und anschließend mit UV-Licht ausgehärtet wird. Die Festigkeit der Scheibe wird dadurch nahezu wiederhergestellt, und die Scheibe muss nicht kostenaufwändig ausgetauscht werden.

Technische Voraussetzungen dazu sind: Größe im Durchmesser inkl. Risse nicht mehr als 3 cm, Größe der beschädigten Oberfläche nicht mehr als 5 mm, es darf weder Schmutz noch Feuchtigkeit in die Schadstelle gelangt sein, und die Risse dürfen nicht am Scheibenrand enden. Weitere Voraussetzung lt. StVZO: Steinschläge im „Fernsichtfeld des Fahrers“ dürfen nicht repariert werden, da die Optik nicht zu 100 % wiederhergestellt werden kann. Das „Fernsichtfeld des Fahrers“ beschreibt der Gesetzgeber folgendermaßen: Mittig über dem Lenkrad 30 cm breit, nach oben und unten soweit das Wischerblatt reicht.
Literatur [Bearbeiten]